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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86   

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https://dejure.org/1986,4954
BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86 (https://dejure.org/1986,4954)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1986 - 4 StR 1/86 (https://dejure.org/1986,4954)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1986 - 4 StR 1/86 (https://dejure.org/1986,4954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen Alkoholmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1986, 326
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß bei der Berücksichtigung des Resorptionsdefizits der dem Angeklagten im Rahmen des § 21 StGB günstigste Mindestwert von 10 % (nicht 20 % UA 29) zugrundezulegen ist (vgl. Mühlhaus/Janiszewski, § 316 StGB Anm. 3 a; Gerchow/Heberle S. 11) Außerdem wird das Landgericht zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Blutalkoholgehalt eine nicht unmaßgebliche Bedeutung für das Ausmaß einer alkoholbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zukommt (BGH NStZ 1984, 506 Nr. 2 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
  • BGH, 03.01.1986 - 4 StR 654/85

    Anforderungen an die Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß bei der Berücksichtigung des Resorptionsdefizits der dem Angeklagten im Rahmen des § 21 StGB günstigste Mindestwert von 10 % (nicht 20 % UA 29) zugrundezulegen ist (vgl. Mühlhaus/Janiszewski, § 316 StGB Anm. 3 a; Gerchow/Heberle S. 11) Außerdem wird das Landgericht zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Blutalkoholgehalt eine nicht unmaßgebliche Bedeutung für das Ausmaß einer alkoholbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zukommt (BGH NStZ 1984, 506 Nr. 2 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    So ergeben 5, 6 Liter Bier (bei durchschnittlich 40 g Alkohol je Liter) 224 g Alkohol, 0,27 Liter Weißwein (bei durchschnittlich 90 g je Liter) 24 g und drei Gläser Whiskey (bei 7 g je Glas) 21 g Alkohol (vgl. u.a. Schütz, Alkohol im Blut, 1983, S. 91, 93, 114; vgl. auch Beschluß des Senats vom 22. April 1986 - 4 StR 1/86).

    - bei fehlender Blutprobe: 10 % Resorptionsdefizit (Senatsbeschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 1/86) und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGH DRiZ 1986, 262, 263).

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auch bleibt unklar, aufgrund welcher Berechnung der Sachverständige - und ihm folgend das Landgericht - Blutalkoholkonzentrationen von 2, 70 bzw. 4,56 bzw. 3,26 Promille bestimmt hat (UA 15); es ist nicht erkennbar, ob er hierbei von dem Ergebnis der am folgenden Tag entnommenen Blutprobe oder von den vor der Tat genossenen Trinkmengen ausgegangen ist (zur Rückrechnung ausgehend von einer Blutprobe vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; zur Bestimmung des Blutalkoholwerts aufgrund der aufgenommenen Trinkmengen vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; VRS 71, 177; zur Kontrollberechnung, ob den Angaben eines Angeklagten zu den von ihm getrunkenen Alkoholmengen Glauben geschenkt werden kann, vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7 und 8).
  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

    Ohne Kenntnis der Anknüpfungstatsachen (Alkoholmenge, Gewicht des Angeklagten, Resorptionsdefizit, stündlicher Abbau) ist es dem Revisionsgericht nicht möglich, die Berechnung nachzuprüfen (zur Berechnungsmethode vgl. z.B. BGH DAR 1986, 326 ; BGH NStZ 1986, 114 ; 1986, 311).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 733/86

    Verminderte Schuldfähigkeit bei erhöhtem Alkoholeinfluss - Berechnung und

    Auch hätte die Strafkammer als Resorptionsdefizit nicht 20 % in Ansatz bringen, sondern den dem Angeklagten im Rahmen des § 21 StGB günstigsten Mittelwert von 10 % zugrundelegen müssen (BGH VRS 71, 177, 178 m.w.N.).

    Wäre die Strafkammer demgegenüber von dem für den Angeklagten günstigsten Wert von 10 % Resorptionsdefizit ausgegangen (vgl. BGH VRS 71, 177, 178 m.w.N.), hätte sich auf der Grundlage des festgestellten Alkoholkonsums und eines stündlichen Abbaus von 0, 1 %o eine Blutalkoholkonzentration von 2 %o ergeben.

  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Allenfalls kommt noch - bei fehlender Blutprobe - ein Resorptionsdefizit von 10 % in Betracht (BGH VRS 71, 177, 178).
  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 318/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei Fehlen von Ausfallserscheinungen und

    Für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit wird der neu entscheidende Tatrichter auf die Entscheidungen BGH NStZ 1986, 114 und BGH VRS 71, 177 hingewiesen.
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 60/93

    Tateinheit - Drohung - Gewaltanwendung - Fortwirken der Gewaltlage

    Daß die Strafkammer hierbei fehlerhaft von einem Resorptionsdefizit von 30 % und einem stündlichen Abbauwert von 0, 25 %o statt eines Resorptionsdefizits von 10 % und eines stündlichen Abbauwerts von 0, 1 %o (vgl. BGHSt 34, 29 (32); BGH VRS 71, 177 (178); sowie Salger DRiZ 1989, 175 f.) ausgegangen ist, ist unerheblich, weil auch bei richtig berechneter Blutalkoholkonzentration das Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB sicher auszuschließen ist.
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 370/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol

    Das Landgericht hat seiner Berechnung der Blutalkoholkonzentration in Übereinstimmung mit dem hierzu gehörten Sachverständigen einen individuellen Abbauwert von 0, 15 Promille zugrunde gelegt und ist danach, ausgehend von den rechtsfehlerfrei angenommenen Trinkmengen und -zeiten und unter Zugrundelegung eines - ebenfalls rechtsfehlerfrei angenommenen - Resorptionsdefizit von 10 % (vgl. BGH VRS 71, 177, 178 m.w.Nachw.) zu einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2, 8 Promille im Zeitpunkt des Tatbeginns gelangt (UA 33/34).
  • BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87

    Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs -

    Diese Darlegungen leiden schon daran, daß die Strafkammer die Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen nicht vollständig mitgeteilt hat, so daß für den Senat nicht nachprüfbar ist, ob die Alkoholmengen aufgrund der in den Urteilsgründen aufgeführten Trinkmengen zutreffend errechnet worden sind (vgl. BGH VRS 71, 177, 178; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).
  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 309/87

    Begründungserfordernis bei Einlegung eines Rechtsmittels - Darlegung der

    Für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit wird der neu entscheidende Tatrichter auf die Entscheidung BGH VRS 71, 177 hingewiesen.
  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 505/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung -

  • BGH, 25.11.1986 - 1 StR 617/86

    Schluss auf ein intaktes Hemmungssvermögen bei zielgerichtetem Verhalten ohne

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.10.1985 - 2 ObOWi 244/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2699
BayObLG, 23.10.1985 - 2 ObOWi 244/85 (https://dejure.org/1985,2699)
BayObLG, Entscheidung vom 23.10.1985 - 2 ObOWi 244/85 (https://dejure.org/1985,2699)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 2 ObOWi 244/85 (https://dejure.org/1985,2699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeuge; Gewerblich; Unternehmen; Landwirtschaft; Erzeugnisse; Einsatz; Landwirtschaftliche Zwecke

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 861 (Ls.)
  • MDR 1986, 431
  • BayObLGSt 1985, 118
  • DAR 1986, 326
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